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Freie Gasse

Autofahrer:innen, die Einsatzwagen von Rettungskräften und Polizei behindern, sollen künftig höhere Geldbußen zahlen. Wer bei stockendem Verkehr etwa auf Autobahnen keine Rettungsgasse für Helfer:innen bildet, muss mindestens 200 Euro berappen und bekommt 2 Punkte. Bisher betrug das Bußgeld lediglich 20 Euro. Im schwersten Fall werden bis zu 320 Euro fällig, verbunden mit einem Monat Fahrverbot.


"Elektronisches Gerät"

Für Verstöße werden künftig 100 Euro statt bisher 60 Euro fällig, weiterhin verbunden mit einem Punkt in der Flensburger Verkehrssünderdatei.

Entsteht durch das Hantieren mit dem Handy am Steuer ein Unfall mit Sachbeschädigung, drohen 200 Euro, zwei Punkte sowie ein Monat Fahrverbot.

Werden Fahrradfahrer mit Handy in der Hand ertappt, müssen sie künftig 55 Euro statt bisher 25 Euro zahlen.

Das Verbot, dass bisher nur Mobil- und Autotelefone nennt, wird zudem auf alle Kommunikationsgeräte wie etwa Tablets und Laptops erweitert.


Vermummungsverbot

Seit dem 19.10.2017 ist auch ein ganz neuer Verstoß im Bußgeldkatalog enthalten: Die Verhüllung des Gesichts während der Fahrt. Somit ist das Autofahren mit Masken, Burka oder Nikab ab sofort verboten und wird mit einem Bußgeld von 60 Euro bestraft. Laut Gesetz müssen Fahrer:innen erkennbar sein, z.B. für Blitzer-Fotos. 


Head Up Display Motorradhelm

Infos werden ins Blickfeld projiziert, ohne das der/die Fahrer:in die Straße aus den Augen verliert. Das Head-Up-Display ist aufs rechte Auge ausgelegt. Die gezeigte Projektion ist ca. 3,5 x 4,5 cm groß. Je nach Einstellung zeigt es z.B. zentral die aktuelle Geschwindigkeit und darüber klein im roten Kreis das gültige Tempolimit.


Weitere Verstöße

Hier gelangst du zum Bußgeldkatalog um die Strafen deiner Sünden zu erforschen:

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