BKF Aus- und Weiterbildung bei L7

Das Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) ist seit dem 01. Oktober 2006 in Kraft getreten und bedeutet für alle gewerblich tätigen Berufskraftfahrer grundlegende Veränderungen in der Ausbildung.

 

Busfahrer:

Erteilung der Fahrerlaubnis

Kl. D1, D1E, D, DE nach dem

09. September 2008

 

LKW-Fahrer:

Erteilung der Fahrerlaubnis

Kl. C1, C1E, C, CE nach dem

09. September 2009

 

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Zusätzlich Grundqualifikation notwendig,

wenn der Führerschein gewerblich genutzt wird.

 

Erwerb der Grundqualifikation:

  • Teilnahme an einem 140-stündigen Unterricht (inkl. 10 praktischer Stunden), anschließend 90-minütige Prüfung vor der IHK (=beschleunigte Grundqualifikation)
  • 7,5-stündige theoretische und praktische Prüfung vor der IHK ohne vorherigen Unterricht
  • Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer bzw. Fachkraft im Fahrbetrieb

 

Weiterbildung nach Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz:

 

Das Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz schreibt vor, dass alle Berufskraftfahrer:innen, die ihren Führerschein gewerblich nutzen, ab dem, 10. September 2008 (Busfahrer) bzw. 10. September 2009 (LKW Fahrer) eine regelmäßige Weiterbildung (35 Std./5 x 7 Std.) innerhalb von 5 Jahren nachweisen müssen, um weiterhin ihrer Fahrtätigkeit nachgehen zu können.

 

Die entsprechenden Weiterbildungsnachweise sind bei der Führerscheinstelle zwecks Eintrag im Führerschein (Schlüsselzahl 95) einzureichen.

Die Module

Erkundigen Sie sich nach unseren Terminen. Wir haben ständig neue Kurse. Jetzt informieren.

Module (Bus)

1.) Eco-Training

2.) Markt und Image

3.) Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit

4.) Sozialvorschriften, Risiken und Notfälle im Straßenverkehr

5.) Fahrgastsicherheit und Gesundheit

 

Module (LKW)

1.) Eco-Training

2.) Sozialvorschriften für den Güterverkehr

3.) Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit

4.) Schaltstelle Fahrer: Dienstleister, Imageträger, Profi

5.) Ladungssicherung