Autofahrer, die Einsatzwagen von Rettungskräften und Polizei behindern, sollen künftig höhere Geldbußen zahlen. Wer bei stockendem Verkehr etwa auf Autobahnen keine Rettungsgasse für Helfer bildet, muss mindestens 200 Euro berappen. Bisher betrug das Bußgeld lediglich 20 Euro. Im schwersten Fall werden bis zu 320 Euro fällig, verbunden mit einem Monat Fahrverbot
Für Verstöße werden künftig 100 Euro statt bisher 60 Euro fällig, weiterhin verbunden mit einem Punkt in der Flensburger Verkehrssünderdatei.
Entsteht durch das Hantieren mit dem Handy am Steuer ein Unfall mit Sachbeschädigung, drohen 200 Euro, zwei Punkte sowie ein Monat Fahrverbot.
Werden Fahrradfahrer mit Handy in der Hand ertappt, müssen sie künftig 55 Euro statt bisher 25 Euro zahlen.
Das Verbot, das bisher nur Mobil- und Autotelefone nennt, wird zudem auf alle Kommunikationsgeräte wie etwa Tablets und Laptops erweitert.
Seit dem 19.10.2017 ist nun auch ein ganz neuer Verstoß im Bußgeldkatalog enthalten: Die Verhüllung vom Gesicht während der Fahrt. Somit ist das Autofahren mit Masken, Burka oder Nikab ab sofort verboten und wird mit einem Bußgeld von 60 Euro bestraft.Außerdem gilt ab sofort ein Verhüllungsverbot am Steuer. Autofahrer, die eine Ski- oder Karnevalsmaske aufhaben oder anders ihr Gesicht verdecken (dazu gehören auch Burka oder Nikab) müssen mit Strafen bis zu 60 Euro rechnen. Laut Gesetz müssen Fahrer erkennbar sein, z.B. für Blitzer-Fotos.
Mit der Aufnahme dieses neuen V
Infos werden ins Blickfeld des Fahrers projiziert, ohne das der Biker die Straße aus den Augen verliert. Das Head-Up-Display ist aufs rechte Auge ausgelegt. Die gezeigte Projektion ist ca. 3,5 x 4,5 cm groß. Je nach Einstellung zeigt es zum Beispiel zentral die aktuelle Geschwindigkeit und darüber klein im roten Kreis das gültige Tempolimit
Hier gelangst du zum Bußgeldkatalog um die Strafen deiner Sünden zu erforschen.