Das Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) ist seit dem 01. Oktober 2006 in Kraft getreten und bedeutet für alle gewerblich tätigen Berufskraftfahrer grundlegende Veränderungen in der Ausbildung.
Busfahrer:
Erteilung der Fahrerlaubnis
Kl. D1, D1E, D, DE nach dem
09. September 2008
LKW-Fahrer:
Erteilung der Fahrerlaubnis
Kl. C1, C1E, C, CE nach dem
09. September 2009
------------------------------------------------------------------------------------------------
Kurse direkt online bei L7 buchen. Jeden 1. Samstag im Monat
------------------------------------------------------------------------------------------------
Zusätzlich Grundqualifikation notwendig,
wenn der Führerschein gewerblich genutzt wird.
Erwerb der Grundqualifikation:
Weiterbildung nach Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz:
Das Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz schreibt vor, dass alle Berufskraftfahrer:innen, die ihren Führerschein gewerblich nutzen, ab dem, 10. September 2008 (Busfahrer) bzw. 10. September 2009 (LKW Fahrer) eine regelmäßige Weiterbildung (35 Std./5 x 7 Std.) innerhalb von 5 Jahren nachweisen müssen, um weiterhin ihrer Fahrtätigkeit nachgehen zu können.
Die entsprechenden Weiterbildungsnachweise sind bei der Führerscheinstelle zwecks Eintrag im Führerschein (Schlüsselzahl 95) einzureichen.
Kurse finden ab 6 Teilnehmern statt.
20.01.2025 bis 14.02.2025
28.04.2025 bis 23.05.2025
21.07.2025 bis 15.08.2025
06.10.2025 bis 31.10.2025
Erkundigen Sie sich nach unseren Terminen. Wir haben ständig neue Kurse. Jetzt informieren.
Module (Bus)
1.) Eco-Training
2.) Markt und Image
3.) Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit
4.) Sozialvorschriften, Risiken und Notfälle im Straßenverkehr
5.) Fahrgastsicherheit und Gesundheit
Module (LKW)
1.) Eco-Training
2.) Sozialvorschriften für den Güterverkehr
3.) Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit
4.) Schaltstelle Fahrer: Dienstleister, Imageträger, Profi
5.) Ladungssicherung