Das Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) ist seit dem 01. Oktober 2006 in Kraft getreten und bedeutet für alle gewerblich tätigen Berufskraftfahrer grundlegende Veränderungen in der Ausbildung.
Busfahrer:
Erteilung der Fahrerlaubnis
Kl. D1, D1E, D, DE nach dem
09. September 2008
LKW-Fahrer:
Erteilung der Fahrerlaubnis
Kl. C1, C1E, C, CE nach dem
09. September 2009
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Zusätzlich Grundqualifikation notwendig,
wenn der Führerschein gewerblich genutzt wird.
Erwerb der Grundqualifikation:
Weiterbildung nach Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz:
Das Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz schreibt vor, dass alle Berufskraftfahrer, die ihren Führerschein gewerblich nutzen, ab dem, 10. September 2008 (Busfahrer) bzw. 10. September 2009 (LKW-Fahrer) eine regelmäßige Weiterbildung (35 Std./5 x 7 Std.) innerhalb von 5 Jahren nachweisen müssen, um weiterhin ihrer Fahrtätigkeit nachgehen zu können.
Die entsprechenden Weiterbildungsnachweise sind bei der Führerscheinstelle, zwecks Eintrag im Führerschein (Schlüsselzahl 95), einzureichen.
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Module (Bus)
1.) Eco-Training
2.) Markt und Image
3.) Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit
4.) Sozialvorschriften, Risiken und Notfälle im Straßenverkehr
5.) Fahrgastsicherheit und Gesundheit
Module (LKW)
1.) Eco-Training
2.) Sozialvorschriften für den Güterverkehr
3.) Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit
4.) Schaltstelle Fahrer: Dienstleister, Imageträger, Profi
5.) Ladungssicherung